Gib dem Leben einen:

Gin

Sie können persönlich dabei sein und kreativ bei der Entwicklung Ihrer individuellen Gin-Rezeptur Hand anlegen – und das mit nur geringen Kosten für Alkohol und Kräuter. Mit meiner 25 Liter Anlage kann ich bereits mit einem Liter reinem Alkohol in weniger als einer Stunde eine auch für größere Anlagen repräsentative Probe herstellen. Somit sind mindestens 10 Proben an einem Tag möglich. Normalerweise ist es aber so, dass bereits nach der 3. oder 4. Destillation ein perfekte Mischung gefunden wird.

Basierend auf diesen Versuchsdestillationen sind mittlerweile dutzende weltweit produzierte Ginmarken entstanden.

Wacholder – Basis für den klassischen Gin und gemäß den „Begriffsbestimmungen für Spirituosen..“(siehe unten) auch die sensorische Grundsubstanz von Gin. Und hier kommen wir schon zur der Destillierkunst und Rezeptentwicklung für dieses Produktes, die darin besteht, den Wacholder gezielt in andere Botanicals einzubetten, dass er jederzeit erkennbar und doch umrahmt und verfeinert  – aber nie völlig überdeckt – von anderen Gewürzen, Blüten, Samen und Wurzeln erscheint. Wacholderöle sind schwierige und in Kombination mit anderen Kräutern schwer einzuschätzende Substanzen. Hochrektifiziert oder einfach mazeriert und destilliert? Zart und fruchtig oder derb und ölig?

Viele Wege führen zum Ziel und Geschmäcker sind unterschiedlich. Was passt zu Ihnen? Wie sind Ihre Wünsche.
All das findet man bei der Rezeptentwicklung heraus.

Auszug aus der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen:

Gin

  • Gin ist eine Spirituose mit Wacholdergeschmack, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, der entsprechende sensorische Eigenschaften aufweist, mit Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) gewonnen wird.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Gin beträgt 37,5 % vol.
  • Bei der Herstellung von Gin dürfen nur natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i und ii der Richtlinie 88/388/EWG und/oder Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der genannten Richtlinie verwendet werden, wobei der Walcholdergeschmack vorherrschend bleiben muss.

Destillierter Gin

  • Destillierter Gin ist eine Spirituose mit Wacholdergeschmack, die ausschließlich durch erneute Destillation von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs von angemessener Qualität und mit entsprechenden sensorischen Eigenschaften und einem ursprünglichen Alkoholgehalt von mindestens 96 % vol in Destillierapparaten, die herkömmlicherweise für Gin verwendet werden, unter Zusetzen von Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) und anderen pflanzlichen Stoffen hergestellt wird, wobei der Wacholdergeschmack vorherrschend bleiben muss, oder
  • eine Mischung der Erzeugnisse aus dieser Destillation mit Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs der gleichen Zusammensetzung, Reinheit und gleichem Alkoholgehalt; zur Aromatisierung von destilliertem Gin können auch natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe und/oder Aromaextrakte gemäß Kategorie 20 Buchstabe c verwendet werden.
  • Der Mindestalkoholgehalt von destilliertem Gin beträgt 37,5 % vol.
  • Gin, der durch den einfachen Zusatz von Essenzen oder Aromastoffen zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen wird, darf nicht die Bezeichnung destillierter Gin tragen. (13.2.2008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 39/37)
London Gin
  • London Gin gehört zur Spirituosenart Destillierter Gin.
  • Er wird ausschließlich aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen und weist einen Methanolgehalt von höchstens 5 g/hl r. A. auf; sein Aroma wird ausschließlich durch die erneute Destillation von Ethylalkohol in herkömmlichen Destilliergeräten unter Zusetzen aller verwendeten pflanzlichen Stoffe gewonnen;
  • Der Mindestalkoholgehalt des hieraus gewonnenen Destillats beträgt 70 % vol;
  • Jeder weitere zugesetzte Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs muss den in Anhang I Nummer 1 aufgeführten Merkmalen entsprechen, allerdings mit einem Methanolgehalt von höchstens 5 g/hl r. A.;
  • Sein Gehalt an zugesetzten süßenden Erzeugnissen darf nicht mehr als 0,1 g Zucker je Liter des Fertigerzeugnisses betragen, und er enthält keine zugesetzten Farbstoffe;
  • Er enthält keine anderen zugesetzten Zutaten außer Wasser.
  • Der Mindestalkoholgehalt von London Gin beträgt 37,5 % vol.
  • Die Bezeichnung London Gin kann durch den Begriff „dry“ ergänzt werden.

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